Die AKU wird oft als Pferde-TÜV bezeichnet – und das aus gutem Grund. Wie beim Autokauf gilt auch hier: Wer an der Untersuchung spart, zahlt später häufig doppelt. Oder mehr.
Sie haben das Pferd gefunden. Ausdrucksstark, gut ausgebildet, genau passend zu Ihren Vorstellungen. Das Bauchgefühl sagt „Ja“. Doch bevor Sie sich festlegen und eine größere Investition tätigen, sollten Sie einen entscheidenden Schritt keinesfalls auslassen: die Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf, kurz AKU.
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Was ist eine Ankaufsuntersuchung (AKU)?
Die Ankaufsuntersuchung beim Pferd ist ein umfassender tierärztlicher Gesundheitscheck vor dem Kauf. Ziel ist es, den aktuellen Gesundheitszustand objektiv zu beurteilen und mögliche Risiken oder versteckte Mängel aufzudecken, die von außen nicht erkennbar sind.
Ein Pferdekauf ohne Ankaufsuntersuchung ist vergleichbar mit dem Kauf einer Immobilie ohne Gutachten – mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken.
Eine fachgerecht durchgeführte AKU kann:
• böse Überraschungen nach dem Kauf verhindern
• hohe Tierarzt- und Folgekosten vermeiden
• Hinweise zur langfristigen Nutzbarkeit des Pferdes liefern
• als Grundlage für Preisverhandlungen dienen
• rechtliche Sicherheit für Käufer und Verkäufer schaffen
Kurz gesagt: Die Ankaufsuntersuchung schützt nicht nur die emotionale Entscheidung, sondern vor allem Ihre Investition.
Der richtige Tierarzt für die Ankaufsuntersuchung
Die Qualität einer AKU steht und fällt mit der Erfahrung des durchführenden Tierarztes. Achten Sie bei der Auswahl besonders auf:
- zwingende Spezialisierung auf Pferde
- Erfahrung mit Ankaufsuntersuchungen
- wirtschaftliche Unabhängigkeit von dem Verkäufer
- moderne diagnostische Ausstattung
- klare, verständliche Kommunikation
Kleine oder große Ankaufsuntersuchung – was wird untersucht?
Je nach Umfang unterscheidet man zwischen einer kleinen und einer großen AKU.
Kleine Ankaufsuntersuchung
- Allgemeiner Gesundheitszustand
- Untersuchung von Herz, Lunge und Augen
- Beurteilung des Bewegungsapparates (inkl. Beugeproben)
Große Ankaufsuntersuchung
- Alle Bestandteile der kleinen AKU
- zusätzliche Röntgenuntersuchungen
- ggf. Ultraschall oder weitere bildgebende Verfahren
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Kaufpreis und dem geplanten Einsatz ab. Ob Freizeitpferd oder Sportpferd macht hierbei einen entscheidenden Unterschied.
Blut- und Urinuntersuchungen: Oft unterschätzt, aber entscheidend
Blut- und Urinproben werden beim Pferdekauf häufig weggelassen – dabei liefern sie wichtige Zusatzinformationen. Sie können Hinweise darauf geben, ob das Pferd unter dem Einfluss von Schmerzmitteln oder Beruhigungsmitteln steht.
Ein beim Probereiten unauffällig wirkendes Pferd kann medikamentös beeinflusst sein.
Auch eine scheinbar saubere Bewegung kann „nachgeholfen“ sein.
Wußten Sie schon, dass sogar Antidepressiava (z.B. Amitriptylin) zur Kaschierung chronischer Schmerzen in Dopingproben gefunden wurden?
Die Kosten sind angesichts des Erkenntnisgewinns in der Regel gut investiert. Wir raten sogar dazu, die Probe bereits bei dem Termin zum Probereiten nehmen zu lassen.
Ergebnisse richtig bewerten: Kein klares Ja oder Nein
Eine Ankaufsuntersuchung endet selten mit einer eindeutigen Kaufempfehlung oder -ablehnung. Entscheidend ist, wie die Befunde im Hinblick auf den geplanten Einsatzzweck des Pferdes zu bewerten sind. Ein Röntgenbefund, der für den Hochleistungssport problematisch wäre, kann für ein Freizeitpferd durchaus akzeptabel sein. Ein erfahrener Pferdetierarzt kann Ergebnisse nicht nur erheben, sondern auch korrekt einordnen. Lassen Sie sich alle Ergebnisse ausführlich erklären, fragen Sie nach möglichen Langzeitfolgen und holen Sie bei Unsicherheiten eine zweite fachliche Meinung - zB durch Teleradiologen - ein.
Ankaufsuntersuchung und Kaufvertrag: Rechtlich relevant
Werden die Ergebnisse der AKU in den Kaufvertrag aufgenommen, gelten sie als Beschaffenheitsvereinbarung. Der Verkäufer garantiert damit bestimmte Eigenschaften des Pferdes – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.
Michaela Nolte
Rechtsanwältin | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden
Michaela Nolte ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und zudem spezialisiert auf das Pferderecht.
Sie berät und vertritt Mandant:innen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie in wirtschaftlich relevanten Fällen
rund um Pferdekauf, Haltung und Sport. Seit 2008 ist sie zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden
einschließlich Sportpferden.



