Das OLG Oldenburg stellt klar, warum nicht die Gene, sondern die Stute entscheidend ist.

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Der Fall:
Embryotransfer ist in der Pferdezucht längst nichts Ungewöhnliches mehr. Rechtlich kann er jedoch schnell kompliziert werden – insbesondere dann, wenn es um die Frage geht, wem ein Fohlen eigentlich gehört. Mit genau dieser Problematik hatte sich das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Urteil vom 11.09.2024 (Az. 8 U 36/24) zu befassen.

In dem entschiedenen Fall kaufte eine Frau im Sommer 2022 eine Stute, ohne zu wissen, dass diese  trächtig war. Im Jahr 2023 brachte die Stute ein Hengstfohlen zur Welt. Kurz darauf meldete sich ein Züchter und machte Ansprüche an dem Fohlen geltend. Er trug vor, das Fohlen stamme genetisch von seiner Stute ab. Die befruchtete Eizelle sei entnommen und im Wege eines Embryotransfers in die später verkaufte Stute eingesetzt worden, die damals als Trägerstute gedient habe. Da eine Trächtigkeit nicht bestätigt wurde, sei die Trägerstute an ihre ursprüngliche Eigentümerin zurückgegeben und später weiterverkauft worden, bevor schließlich das Fohlen geboren wurde. Der Züchter verlangte daraufhin gerichtlich die Herausgabe des Fohlens.


Die Besonderheit:
Das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Klage ab. Ein Herausgabeanspruch hätte allenfalls an einem noch nicht eingesetzten Embryo bestehen können. Mit der Einnistung in der Gebärmutter der Trägerstute verliert der Embryo jedoch seine rechtliche Selbstständigkeit. Ab diesem Zeitpunkt bilden Trägerstute und Embryo rechtlich eine Einheit. Was juristisch kompliziert klingt, lässt sich einfach zusammenfassen: Eine trächtige Stute und das ungeborene Fohlen gehören rechtlich zusammen – unabhängig davon, ob die Trächtigkeit auf natürlichem Wege, durch Besamung oder durch Embryotransfer entstanden ist.


Das OLG Oldenburg entschied:
Auch die Geburt des Fohlens ändert daran nichts. Das Fohlen wird rechtlich nicht wieder selbstständig.

Eigentümer des Fohlens ist daher derjenige, dem die Trägerstute zum Zeitpunkt der Geburt gehört.

Das Urteil macht deutlich, dass die genetische Abstammung für die Eigentumsfrage keine entscheidende Rolle spielt. Maßgeblich ist allein, wem die Trägerstute bei der Geburt des Fohlens gehört. 

Wer Embryotransfers nutzt, sollte daher Eigentumsfragen von Anfang an vertraglich klar regeln. Gut, wenn der eigene Anwalt hier spezialisiert ist, denn gerade in der Pferdezucht können sich sachenrechtliche Fragen schnell zu komplexen und kostenintensiven Streitigkeiten entwickeln.



Michaela Nolte
Rechtsanwältin | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden

Michaela Nolte ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Pferderecht. Sie berät und vertritt Mandant:innen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie in wirtschaftlich relevanten Fällen rund um Pferdekauf, Haltung und Sport. Seit 2008 ist sie zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden einschließlich Sportpferden.