Ein Haftungsausschluss in einem Pferdekaufvertrag ist kein Freifahrtschein. 

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Der Fall:
Der Proberitt verlief ganz wunderbar, der Kaufvertrag war schnell unterschreiben – und kurz darauf kam die Diagnose: das Pferd ist lahm. Genau so begann ein Fall, den das Landgericht Frankenthal kürzlich zu entscheiden hatte (Urt. v. 01.08.2025, Az. 7 O 257/22).


Die Besonderheit:
Die Käuferin hatte von Anfang an klargestellt, dass sie ein Pferd für den Turniersport sucht. Im Kaufvertrag fand sich davon allerdings nichts mehr – stattdessen ein umfassender Gewährleistungsausschluss. Als sich nach dem Kauf herausstellte, dass das Pferd wegen erheblicher Knieprobleme für den Reitsport ungeeignet war, war der Streit vorprogrammiert. Ein gerichtlicher Sachverständiger bestätigte, dass die Knieprobleme chronisch sind und das Pferd für den Reitsport nicht geeignet ist. 


Das Landgericht Frankenthal entschied:
Gewährleistungsausschlüsse sind auch beim Pferdekauf grundsätzlich möglich. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – sie gelten nicht schrankenlos. Wenn für die Verkäuferin erkennbar ist, wofür das Pferd gekauft wird, muss es dieser Erwartung auch standhalten.



Michaela Nolte
Rechtsanwältin | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden

Michaela Nolte ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Pferderecht. Sie berät und vertritt Mandant:innen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie in wirtschaftlich relevanten Fällen rund um Pferdekauf, Haltung und Sport. Seit 2008 ist sie zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden einschließlich Sportpferden.