Das Landgericht Köln hat am 8. Dezember 2025 entschieden, dass ein Stallbetreiber keinen Dressursattel pfänden darf, nur weil die Rechnung offen ist.


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Was war passiert?

Eine Pferdehalterin hatte ihr Pferd in einem Reitbetrieb eingestallt und dort auch ihren Dressursattel sowie weiteres Zubehör untergebracht. Der Einstellungsvertrag enthielt eine Klausel, nach der dem Stallbetreiber wegen aller Forderungen ein Pfandrecht am Pferd und am eingebrachten Zubehör zustehen sollte.

Nachdem es zu Zahlungsstreitigkeiten kam, nahm der Stallbetreiber den Sattel an sich. Die Einstellerin kündigte den Vertrag fristlos und verlangte die Herausgabe des Sattels.

Das Gericht stellte klar, dass es sich bei einem Pferdeeinstellungsvertrag nicht um einen Mietvertrag, sondern um einen typengemischten Vertrag mit Schwerpunkt auf Betreuung, Pflege und Verwahrung des Pferdes handelt. Ein Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB komme daher nicht in Betracht.

Auch die vertragliche Pfandrechtsklausel hielt der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Sie wurde als Allgemeine Geschäftsbedingung wegen mangelnder Transparenz und unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt (§ 307 BGB). Insbesondere erfasste sie pauschal auch zukünftige Forderungen und wich damit von den gesetzlichen Regelungen ab.

Die Wegnahme des Sattels wertete das Gericht als verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Dieses Verhalten rechtfertigte die fristlose Kündigung des Einstellungsvertrags. Das notwendige Vertrauensverhältnis sei dadurch nachhaltig gestört worden.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung stärkt die Rechte von Einstellern deutlich. Stallbetreiber dürfen offene Forderungen nicht durch eigenmächtige Wegnahme von Sätteln oder Zubehör absichern. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass pauschale Pfandrechtsklauseln in Pferdeeinstellungsverträgen oft rechtlich problematisch sind.

Die Entscheidung dürfte in vielen Reitställen für Klarheit sorgen:

❌ Offene Forderungen rechtfertigen keinen Zugriff auf fremde Ausrüstung

❌ Vorgefertigte Pensionsverträge aus dem Internet sind günstig, aber nicht immer gut

✅ Zahlungsansprüche gehören ins Mahnverfahren, nicht in den Sattelschrank

✅ maßgeschneiderte Pensionsverträge helfen weiter



Michaela Nolte
Rechtsanwältin | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden

Michaela Nolte ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und spezialisiert auf Pferderecht. Sie berät und vertritt Mandant:innen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie in wirtschaftlich relevanten Fällen rund um Pferdekauf, Haltung und Sport. Seit 2008 ist sie zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Pferden einschließlich Sportpferden.